Betreiberanweisung

Projekt Eins GmbH

Pommernstraße 1

93073 Neutraubling

 

Stand 07.06.2023

 

Für alle Nutzer und Nutzerinnen der Boulderhalle Projekt Eins in Neutraubling

 

Damit alle Kunden der Boulderhalle Projekt Eins (nachfolgend „Nutzer“ genannt) auf der sicheren Seite sind und wir alle Spaß am bouldern und trainieren haben, gibt es Regeln die für alle Nutzer der Boulderhalle Projekt Eins gelten. 

Es ist wichtig, dass sich jeder mit diesen Regeln vertraut macht. Bouldern ist eine Risikosportart und daher potenziell gefährlich!

 

Beachte! 

Vor dem Eintritt musst du die Benutzerordnung lesen und akzeptieren.

 

1 Allgemeines

 

1.1 Anlagenbetreiber der Boulderhalle Projekt Eins ist die Projekt Eins GmbH mit Sitz in der Pommernstraße 1 in 93073 Neutraubling, Tel: 09401 5280096, Email:  info@boulderhalle-projekt-eins.de

 

1.2 Beim Erwerb einer Eintrittskarte kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Nutzer und somit automatisch zum Inkrafttreten und zur Anerkennung der Benutzerordnung und der Verhaltensregeln in der Boulderhalle Projekt Eins, welche einzuhalten sind.

 

1.3 Im Rahmen der Neuanmeldung erhält jeder Kunde eine Kundenkarte, die bei jedem Besuch der Anlage vorzulegen ist. Die Eintritte werden mit Beleg vor Ort oder beleglos, über das jeweilige Kundenkonto verwaltet.

 

1.4 Aus sicherheitstechnischen Gründen wird die Boulderhalle Projekt Eins kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen können ausschließlich im Verdachtsfall von der Geschäftsleitung, der Polizei und ggf. der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Diese dienen zur Sicherheit der Nutzer und zum Schutz des Eigentums der Gäste sowie das der Boulderhalle Projekt Eins.

 

2 Benutzungsberechtigung

 

2.1 Nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte und der damit verbundenen Anerkennung der Benutzerordnung und Verhaltensregeln in der Boulderhalle, sind zur Nutzung der Anlage berechtigt.

 

2.2 Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Die Preise für die Nutzung ergeben sich aus den veröffentlichten gültigen Preislisten. Wenn es zur Unterbrechung der Nutzung kommt und der Kunde im Laufe des Tages wiederholt die Boulderhalle Projekt Eins nutzen möchte, muss die Kundenkarte erneut vorgelegt werden.

Ist der Nutzer im Besitz der Jahreskarte Early Bird, ist ein wiederholtes nutzen der Boulderhalle Projekt Eins am selben Tag ohne zusätzliche Kosten nur möglich, sollte der wiederholte Besuch vor 14Uhr stattfinden.

 

2.3 Angebote von externen Organisationen, Vereinen oder anderen Anbietern in der Boulderhalle Projekt Eins sind ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt.

 

2.4 Tageskarten, Wertgutscheine, Zeitkarten und Punktekarten werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Für Gutscheine, die verloren gegangen sind oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

2.5 Kinder bis zum vollendetem 14. Lebensjahr, ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson dürfen nicht bouldern.

 

2.6 Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr, die keine Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorweisen können bzw. ohne Begleitung einer Aufsichtsperson sind dürfen nicht bouldern.

Ausnahmen werden durch folgende Punkte geregelt:

 

2.7 Minderjährige bis zum vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle nur unter Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten, einer fachkundigen Aufsichtsperson im Auftrag der Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht im Auftrag der Erziehungsberechtigten übernimmt die Boulderhalle Projekt Eins benutzen. Davon ausgenommen sind Kinder die eine ausdrückliche Erlaubnis durch die Betreiber der Boulderhalle Projekt Eins erhalten oder gemäß den Bestimmungen aus Ziffer 2.9 zu Gast sind.

 

2.8 Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle Projekt Eins selbstständig benutzen, wenn ein entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Einverständniserklärung, die ausschließlich zu verwenden ist, liegt in der Boulderhalle Projekt Eins aus oder kann auf unserer Homepage boulderhalle-projekt-eins.de heruntergeladen werden.

 

2.9 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein und haften für die zu beaufsichtigten Personen.

 

2.10 Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von 50,- € geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Boulderhalle Projekt Eins und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.

 

2.11 Erziehungsberechtigte Personen, Gruppenleiter oder Trainer haben dafür Sorge zu tragen, dass unsere Benutzerordnung und unser Regelwerk von den Teilnehmern während der gesamten Aufenthalt in der Boulderhalle Projekt Eins eingehalten werden. Diese sind während der gesamten Verweildauer für die Sicherheit ihrer zu betreuenden Personen verantwortlich.

 

3 Haftung

 

3.1 Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass das Klettern in der Boulderhalle Projekt Eins auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr erfolgt!

Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht, Rücksichtnahme und Eigenverantwortung. 

Durch die Benutzung der Anlage versichert der Nutzer, dass er über grundlegende Boulder- und Kletterkenntnisse sowie ein Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren verfügt! 

Der Aufenthalt und die Benutzung der Boulderanlage erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. 

Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH), ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

 

3.2 Eltern und Aufsichtsperson haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Besonders für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Vor allem Kleinkinder dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.

 

3.3 Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nur eine Person an einem Wandbereich bouldert und vor allem, dass nicht übereinander gebouldert werden darf.

 

3.4 Es darf nur in den dafür gekennzeichneten Wandbereichen geklettert werden. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden. 

Hierzu zählen auch die Flächen über den Boulderwänden die nicht betreten werden dürfen.

Sogenanntes „Austoppen“ ist nur an der Wand zur Chillarea gestattet.

 

3.5 Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können jederzeit brechen oder sich unvorhersehbar lockern und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden und / oder verletzen. Die Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH) übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

 

3.6 Lose oder beschädigte Griffe sowie auffällig gefährdende Wandteile, sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

 

3.7 Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dies dem Thekenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

 

4 Hygiene, Ordnung und Veränderungen

 

4.1 Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke, Speisen, harte Gegenstände oder andere nicht zum Bouldern notwendige Sachen mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur an der Theke sowie der oberen Chillarea verwendet werden.

 

4.2 Das Tragen von Kopfhörern während dem Bouldern beeinträchtigt die Aufmerksamkeit und man kann dadurch mögliche Gefahren nicht hören, deshalb empfehlen wir, die Nutzung zu unterlassen.

 

4.3 Tritte, Griffe und Volumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. Kennzeichnungen und Markierungen an der Wand oder den Griffen dürfen nicht ohne Einwilligung der Betreiber der Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH) vorgenommen werden.

 

4.4 Das Bouldern in Strümpfen oder barfuß ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit Kletterschuhen oder Hausschuhen (z.b. Crocs) betreten werden. Es ist nicht gestattet mit Kletterschuhen die Bereiche der Toiletten zu betreten.

 

4.5 Sämtliche Einrichtungen der Boulderhalle Projekt Eins sind von den Nutzern pfleglich zu behandeln. Jeder Nutzer haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Nutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat. Die Anlage und das Gelände um die Boulderhalle herum sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in vorhandenen Abfallbehältern zu entsorgen.

 

 

4.6 Das Mitnehmen von Tieren ist in der gesamten Boulderhalle Projekt Eins verboten. Nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers ist bei besonderen Fällen eine Ausnahme möglich.

 

4.7 Fahrräder müssen vor der Boulderhalle abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

 

4.8 Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist in der gesamten Boulderhalle untersagt und nur außerhalb der Halle gestattet.

 

4.9 Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

 

4.10 Wir weisen darauf hin, dass es bei starkem Kletterbetrieb zu einer erhöhten Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann. Dies könnte für Kleinkinder und Personen mit Atemwegserkrankungen gefährlich/unangenehm oder problematisch sein.

 

4.11 Gegenstände die liegen geblieben sind oder vergessen wurden, werden von uns für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt. Danach werden sie von uns entsorgt.

 

5 Leihmaterial

 

5.1 Der Entleiher ist verpflichtet das Leihmaterial (Schuhe, Kettlebells, Gewichtswesten etc.) mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

 

5.2 Jeder Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, Risse, Löcher, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

 

5.3 Der Verleih erfolgt nur für die Dauer des Leihvertrages bzw. Zeit der Benutzung im Falle der frei zugänglichen Trainingsutensilien (Gewichte, Gummibänder etc.) 

Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss oder am Ende der Verleihzeit an der Kasse zurückgegeben sein. 

Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Für die Dauer des Leihvertrages ist die Kopie eines amtlichen Ausweises des Entleihers zu hinterlegen.

 

6 Öffnungszeiten

 

6.1 Die Boulderanlage darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. 

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang in der Anlage oder auf unserer Homepage bekannt gegeben. Bei Betriebsschluss (23:00) ist die Halle selbstständig zu verlassen und den Anweisungen des Personals stets Folge zu leisten.

 

6.2 Bei Veranstaltungen, Routenbau oder aus anderen wichtigen betrieblichen Gründen kann von der allgemeinen Betriebszeit abgewichen und der Kletterbetrieb eingeschränkt oder eingestellt werden. Änderungen werden im Einzelfall öffentlich im Eingangsbereich bekannt gegeben. Rückerstattung von gezahlten Eintrittspreisen oder Schadenersatz sind nicht möglich. 

Bei vorangekündigten Großveranstaltungen kann es zu einer Komplettschließung der Anlage kommen.

 

7 Nutzung der Trainingsbereiche

 

7.1 Für die Nutzung der Trainingsbereiche gelten die in den Trainingsbereichen ausgehängten Regeln.

 

7.2 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Trainigsbereiche generell nicht ohne eine Aufsichtsperson betreten. Die Erziehungsberechtigen oder Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, dass sich die Kinder den Regeln entsprechend verhalten!

7.3 Sämtliche Trainingsanlagen und Trainingsgeräte der Traingsbereiche sind Eigentum der Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH) und sind von den Nutzern pfleglich zu behandeln. Der Diebstahl von Trainingsgeräten wird zur Anzeige gebracht!

7.4 Das Training mit freien Gewichten birgt viele versteckte Risiken. Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und Kenntnisse im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Geräten sollte dieser Bereich nicht selbstständig genutzt werden.

 

8 Hausrecht

 

8.1 Das Hausrecht über die Boulderanlage übt die Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH) und die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

8.2 Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt oder den Anordnungen der Bevollmächtigten nicht Folge leistet kann von der Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH) dauerhaft oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Boulderhalle Projekt Eins (Projekt Eins GmbH) darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

 

9 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sollte diese unvollständig sein, so bleiben die übrigen Klauseln der Benutzerordnung in ihrer Gültigkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Neutraubling , den 07.06.2023

Geschäftsführung Projekt Eins GmbH


 

                 AGBs

             Widerruf

© Projekt Eins GmbH

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